Solidarität mit einer die Mut hat

Aufruf zur Solidarität mit einer die Mut hat sexuelle Belästigung anzuzeigen

ENP Deutschland e.V. startet eine Solidaraktion und ruft Sie zur Unterstützung auf.

Eine Polizistin im Land Baden-Württemberg hat den Mut aufgebracht, eine sexuelle Belästigung durch den ranghöchsten Polizisten in Baden-Württemberg anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft hat eine sexuelle Nötigung vor dem Landgericht in Stuttgart angeklagt. Um was es im Detail geht wurde hier vom Südwestrundfunk am 30.06.2023 zusammengefasst:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/prozess-polizeiaffaere-bw-100.html

Die Berichterstattungen rund um die Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei und die betroffene Kollegin in den letzten Wochen, lassen viele von uns in der Polizei betroffen und fassungslos zurück. Für Juli 2023 sind weitere Prozesstage angesetzt, das Gerichtsverfahren dauert an. Die Unschuldsvermutung zugunsten des Beschuldigten ist wesentlicher Teil eines fairen Strafverfahrens. Die Unschuldsvermutung gilt aber auch für jene, die sexuelle Übergriffe zur Sprache bringen. Auch muss nicht jedes sexuell übergriffige Verhalten einen Straftatbestand erfüllen.

Die psychischen Belastungen, die die Kollegin durch Anfeindungen und Vorwürfe von innen und außen erleidet, lassen sich nur erahnen. Dabei wäre ihr Respekt zu zollen – für den Mut den sie aufgebracht hat, um das Erlebte öffentlich zu machen und diesen Weg, auch stellvertretend für andere Betroffene, zu gehen!

Mit dieser Initiative möchten wir zur Solidarität aufrufen und der Kollegin signalisieren, dass sie nicht alleine ist.

Wie kann Solidarität aussehen? Hier gibt es verschiedene Wege:

Einer ist, der betroffenen Kollegin emotionale Unterstützung zu geben und Mut zuzusprechen, durch persönliche Worte, die jede und jeder Einzelne formulieren und an diese E-Mail-Anschrift schicken kann:

Solidaritaet_mit_einer_die_Mut_hat@gmx.de

Datenschutzhinweis:
Um sicherzustellen, dass die betroffene Kollegin nur Solidaritätsbekundungen erreichen, wird Ihre Nachricht an die Emailadresse Solidaritaet_mit_einer_die_Mut_hat@gmx.de nach Sichtung durch eine Vertrauensperson an die Kollegin weitergeleitet. Nach Weiterleitung wird Ihre Nachricht im Account Solidaritaet_mit_einer_die_Mut_hat@gmx.de gelöscht. Indem Sie die genannte Emailadresse nutzen, willigen Sie in dieses Vorgehen ein
.

Solidarität kann aber auch finanzielle Unterstützung in Form einer Geldzuwendung bedeuten. Die Kollegin wird als Nebenklägerin Kosten im fünfstelligen Bereich zu tragen haben, die ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen.

Wer die betroffene Kollegin für die Bezahlung der Anwaltskosten unterstützen möchte, kann das hier tun:

Eine weitere Form von Solidarität kann sein, selbst aktiv zu werden. Dies kann bereits im Kleinen geschehen, in dem man nicht wegschaut, sondern sich klar positioniert, Missstände thematisiert, und betroffenen Kolleginnen und Kollegen zur Seite steht. Angesprochen sind aber auch all jene, die von sexuellen Belästigungen oder entsprechenden entwürdigenden Sachverhalten innerhalb der Polizei betroffen waren, sind oder ggf. in Zukunft sein werden:

Auch wenn es Sie Mut kostet und Ängste hervorruft, machen Sie es öffentlich und wenden Sie sich an entsprechende Ansprechpersonen oder -stellen, denen Sie vertrauen.

Lassen Sie uns solidarisch sein mit der betroffenen Kollegin!
Wer möchte, kann diese Seite auch gerne teilen und damit den Aufruf unterstützen.

Aktualisierung nach dem Gerichtsurteil vom 14.07.2023:

Das Landgericht Stuttgart ist der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht nachgekommen und hat den ranghöchsten Polizisten des Landes Baden-Württemberg „aus Mangel an Beweisen“ frei gesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision angekündigt. Der Kampf geht also weiter….

Das Urteil hat bei der Verkündung , vor allem auch wegen der Begründung, für viel Unmut gesorgt. Hier einige Pressemeldungen dazu:

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/urteil-prozess-inspekteur-polizei-bw-100.html

https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/freispruch-fuer-inspekteur-der-polizei;art417930,11643191

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/polizei-affaere-staatsanwaltschaft-soll-anklage-pruefen-19037737.html

Über unsere Aktion “Solidarität, mit einer die Mut hat“ hat auch das Nachrichtenmagazin „Stern online“ einen Artikel geschrieben. Link zum „Stern online“ Artikel, der nur im Abonnement abrufbar ist.

Am 20.07.2023 berichtete der SWR Banden-Württemberg in seinem Politikmagazin ZUR SACHE! über das Thema. Die Solidaritätsaktion wurde ebenfalls erwähnt. Das Video ist hier in der Mediathek zu sehen.

Spenden für die Anwaltskosten und Solidaritätsbekundungen können weiterhin getätigt werden.

Lade Dir hier ein Plakat zur Solidaritätsaktion herunter:

Vorstand ENP Deutschland e.V.